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Das Türkische Steuersystem

In der Türkei wird das vielseitige Steuersystem angewendet. Man kann die Steuer, die sich im türkischen Steuersystem befinden, unter drei Hauptteile gliedern:

I) Die Steuer, die durch das Einkommen einkassiert werden :

Unternehmenssteuer/ Körperschaftssteuer

Einkommenssteuer

II) Die Steuer, die durch Ausgaben einkassiert werden:

Mehrwertsteuer

Steuer für Banken- und Versicherungsformalitäten

Stempelsteuer

Gesonderte Konsumsteuer

Gesonderte Kommunikationssteuer

Steuer für Glücksspiele

Zollsteuer

III) Die Steuer, die durch das Vermögen einkassiert werden:

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Immobiliensteuer

Kraftfahrzeugsteuer

I) DIE STEUER, DIE DURCH DAS EINKOMMEN EINKASSIERT WERDEN

1) EINKOMMENSSTEUER

Tatsachen und Bestandteile des Einkommens

Das Einkommen ist der Nettobetrag des Einkommens und Gewinns, den eine Person in einem Kalenderjahr erzielt hat.

Folgendes gehört zu einem Einkommen, die als Erträge und Gewinne angesehen werden:

– Handelserträge

– Landwirtschaftliche Erträge

– Freiberufliche Erträge

– Gehälter

– bewegliche Güterkapitaleinkommen

– unbewegliche Güterkapitaleinkommen

– Sonstige Verdienste und Einkommen

Der Steuerpflichtige:

Natürliche Personen, die in der Tatsache des Einkommens Erträge erzielen, sind in der Hinsicht des Einkommenssteuers steuerpflichtig.

Volle Steuerpflichtigkeit beinhaltet die Personen, die in einem Kalenderjahr in und außerhalb der Türkei Verdienste und Einkommen erzielen und die über die ganzen Verdienste und Einkommen zur Steuerleistung herangezogen werden.

Geringe Steuerpflichtigkeit beinhaltet die natürlichen Personen, die nicht in der Türkei ansässig sind (deren Aufenthaltsregistrierungen nicht in der Türkei sind und die sich in einem Kalenderjahr weniger als 6 Monate in der Türkei aufgehalten haben), jedoch von bzw. in der Türkei ein Einkommen erzielen.

Aber für Ausländer, welche unten angegeben sind, bedeutet es nicht, in der Türkei gesiedelt zu haben, auch wenn sie sich hier über 6 Monate aufgehalten haben:

1.Diejenigen, die für bestimmte und zeitweilige Aufgabe oder Arbeit in die Türkei gekommen sind, Geschäftsleute, Wissenschaftler, Fachleute, Beamte, Journalisten und diejenigen, deren Zustand mit dem obiger Personen ähnlich ist, und , diejenigen, die mit der Absicht auf Studium, Behandlung oder Erholung oder Reisen in die Türkei gekommen sind.

2.Diejenigen, die aus unvermeidlichen Gründen wie Verhaftung, Verurteilung oder Krankheit in der Türkei festgehalten oder geblieben sind.

Die Einkommensteuererklärung und Erklärungsarten

Die Besteuerung im türkischen Steuersystem beruht auf Erklärung. Hinsichtlich der Einkommensteuer sind die Erklärungen Jahressteuererklärung, vorsteuerliche Erklärung und Sondersteuererklärung zu nennen.

a) Jahressteuererklärung

Die Jahressteuererklärung ist eine Erklärung, die dazu dient, das Einkommen aus einem Kalenderjahr in nächster Erklärungszeit zu belegen. Die Verpflichteten, deren Einkommen nur aus Lohn bzw. Gehalt bestehen, sind nicht zu der Jahressteuererklärung verpflichtet.

Die Erklärung, die zu einem Kalenderjahr gehört, ist bis zum Abend des15. Tages vom März des nächsten Jahres vorzulegen.

Die Erklärungen derjenigen, die im Kalenderjahr das Heimatland verlassen haben, sind in 15 Tagen nach dem Verlassen, im Sterbefall in vier Monaten ab der Todeszeit zu belegen.

Die Abgabefrist der nach Einkommensorten unterschiedlichen Erklärungen ist unten in der Tabelle angegeben:

Einkommensarten

Abgabefrist

Aus kommerziellen Verdiensten, die nur in einfacher Weise festgesetzt sind,

15.Februar

Aus den anderen Verdiensten (nach Betriebs- und Bilanzart festgesetzter gewerblicher, landwirtschaftlicher, freiberuflicher Gewinn, Grundvermögenseinkünfte, Mobilienvermögenseinkünfte, andere Gewinne und Einkommen),

15. März

Im Falle, dass die einfach festgesetzten kommerziellen Verdienste mit den anderen Verdiensten und Einkommen zusammen belegt werden,

15. März

b) Vorsteuerliche Erklärung

Vorsteuerliche Erklärung heißt die Erklärung, durch die Unternehmer oder Steuerprüfer die abgezogene Steuer nebst mit ihren Hebesätzen dem Steueramt einreichen.

Laut Art.94 des Einkommensteuergesetzes müssen die zu den unten Angehörenden von den Zahlungen, die bezüglich kommerzielle, landwirtschaftliche, berufliche Erträge und Immobilienvermögen und tragbare Mobiliarerträge beglichen wurden, Steuer abziehen lassen.

-öffentliche Verwaltungen und ihre Anstalten,

-öffentliche Wirtschaftsanstalten,

– andere Körperschaften,

-Handelsgesellschaften,

-Genossenschaften,

-Geschäftspartnerschaften,

-Vereine,

-Stiftungen,

-Handelsbetriebe von Vereinen und Stiftungen,

– Disponenten,

-Freiberufliche und Händler, die ihr reales Einkommen erklären müssen,

-Landwirte, die ihren landwirtschaftlichen Gewinn nach dem Grundsatz Bilanz und

landwirtschaftlichen Betriebskontos feststellen,

– Die vom Finanzministerium bewilligten Personen von denen, die in steuerpflichtigen

Geschäften Partei oder Vermittler sind.

Die Steuerpflichtigen, die einen Abzug machen müssen, müssen in monatlichen Perioden

die einbehaltenen Steuer mittels einfacherer Erklärung bis zum Abend des 20. Tages im nächsten Monat angeben und bis zum Abend des 26. Tages jenen Monates dem örtlichen Steueramt bezahlen.

c) Einzelerklärung

Die Einzelerklärung ist eine Erklärung, die von Steuerpflichtigen, die in engem Zusammenhang verantwortlich sind, für ihr Einkommen und Erträge eine Jahressteuererklärung nicht gegeben werden muss

Ab dem Datum des Erhaltens dieses Einkommens und dieser Erträge wird die Einzelerklärung

in 15 Tagen dem zuständigen Steueramt gegeben und in dieser Zeitspanne bezahlt.

2) Die Körperschaftssteuer

Das Thema der Körperschaftssteuer und Grund für die Steuer.

Das Thema der Steuer besteht aus dem Körperschaftseinkommen. Und das Körperschaftseinkommen besteht aus den Elementen, die bei der Einkommenssteuer genannt sind.

Diese Elemente des Einkommens sind wie unten angegeben:

Handelserträge
Landwirtschaftserträge
Gehälter
freiberufliche Erträge
– bewegliche Güterkapitaleinkommen

– unbewegliche Güterkapitaleinkommen

– Sonstige Verdienste und Einkommen

Der Körperschaftseinkommen bringt die Steuer mit sich.

Die Verpflichteten derKörperschaftssteuer

Die Verpflichteten der Körperschaftssteuer sind in 5 Gruppen unterteilt.

Die Kapitalfirmen
Die Genossenschaften
Öffentliche Wirtschaftsanstalten
Wirtschaftliche Betriebe von Vereinen und Stiftungen
– Geschäftspartnerschaften

Bei der Körperschaftssteuer gibt es zwei verschiedene Verpflichtungsformen, von denen

eine ganz, die andere gering ist.

Die ganz verpflichteten Körperschaften sind die Körperschaften, deren gesetzliches Zentrum oder Arbeitszentrum in der Grenze der Türkei sind.

Die gering verpflichteten Körperschaften sind die Körperschaften, deren gesetzliches Zentrum oder Arbeitszentrum nicht in der Türkei sind, sondern durch ihre Zweigstellen, Büros und Vertreter betätig sind.

Die Körperschaftssteuer wird im Verhältnis von 20 Prozent auf Körperschaftssteuer abgezogen.

Von den Verpflichteten der Körperschaftssteuer( in der gering verpflichteten Körperschaften, die mit Handels- und Landwirtschaftserträge begrenzt sind )werden im Verhältnis von der Körperschaftssteuer der laufenden Steuerperiode vorübergehend Steuer bezahlt, indem die laufende Steuerperiode auf der Körperschaftssteuer angerechnet, nach den Prinzipien, die im Einkommensteuergesetz bestimmt worden sind. Die Prinzipien, die für ganz verpflichteten Körperschaften gelten, gelten auch für die geringen Körperschaften.

Die Erklärung der Körperschaftssteuer und Erklärungsarten

Körperschaftseinkommen wird nach der Erklärung der Verpflichteten oder Verantwortlichen

auferlegt. Die Verpflichteten von Körperschaftssteuer müssen drei Arten von Erklärungen angeben.

a) Körperschaftssteuererklärung ( Jahressteuererklärung)

Ist eine Art der Erklärung, die dazu nutzt, die Nettogewinne eines Rechnungsabschnittes von Körperschaften an dem zuständigen Steueramt anzugeben. Diese wird jährlich angegeben.

Die Jahressteuererklärung wird nach vier Monaten(vom ersten Tag bis zum fünfundzwanzigsten Tag) nach dem Abschluss der Berechnungszeit angegeben. Die Bezahlung kann jedoch am Ende des Monats, in dem man die Erklärung gemacht hat, gemacht werden.

b) Sondersteuererklärung; diese Erklärung ist eine Erklärung, die dazu nutzt, wenn die fremden Körperschaften, die in engem Zusammenhang verpflichtet sind, Gewinne erzielen würden, ihre Gewinne durch diese Erklärung angeben. Die Sondersteuererklärung wird ab dem Datum von dem Erzielen der Gewinne in 15 Tagen angegeben.

c) Vorsteuerliche Erklärung; diejenigen, die für die Einstellung der Steuer verantwortlich sind, müssen die Bezahlungen, die in einem Monat in bar gemacht oder in Anrechnung gebracht sind, oder die Gewinne und Erträge, die sie zur Ausführung gebracht haben, und all diesen abgezogene Körperschaftssteuern bis zum Abend des 20.ten des folgenden Monats an dem Steueramt, an dem sie arbeiten, diese vorsteuerliche Erklärungen angeben und bis zum Abend des 26.ten in dem selben Monat bezahlen.

II. DIE STEUERN, DIE ÜBER DIE AUSGABEN ERHOBEN WERDEN

1. MEHRWERTSTEUER

Die Mehrwertssteuer ist in der Türkei im Jahr 1985 in Kraft getreten.

Thema der Steuer

Ein Mehrwertssteuerpflichtiger ist jedermann, der die Verfahren der Steuer macht. Diejenigen, die diese Verfahren machen, sind unwichtig. Alle, die diese Verfahren machen, werden Mehrwertssteuerpflichtig sein.

Die unten angegebenen Verfahren sind in der Türkei steuerpflichtig:

Dienste und Übergaben, die im Rahmen des Handels, der Landwirtschaft und der freiberufliche Tätigkeit gemacht werden,
Jede Art von Waren – und Dienstimport
Aus anderen Tätigkeiten entstandene Übergaben und Dienste,
sind Mehrwertssteuerpflichtig.

Der Verantwortliche der Steuer bedeutet, dass außer diejenigen, die Steuerpflichtig sind, manche Personen verantwortlich machen, um die Bezahlung der Steuer zu sichern. Was die Verantwortlichen machen, ist die Steuer, die sie im Namen der Steuerpflichtige gerechnet hat, an dem Steueramt zu zahlen.

Verhältnis in der Mehrwertsteuer

In der Mehrwertssteuer gibt es für verschiedene Waren -und Dienstgruppen drei verschiedene Verhältnisse.

Reduziertes Verhältnis

1 %

Liste Nummer 1: Trockene Nahrungsmittel, Baumwolle, Weizen usw.

8 %

Liste Nummer 2: Grundnahrungsmittel (Milch, Nudeln, Öl usw. ) und andere Waren – und Dienstleistungen.

Allgemeines Verhältnis

18 %

die außerhalb der Listen 1 und 2 bleiben

Die Mehrwertssteuererklärung

Die Versteuerung der Mehrwertssteuer wird durch die schriftliche Erklärung der Steuerpflichtige verwirklicht. Die Steuerpflichtige muss eine Erklärung angeben, obwohl in einer Zeitdauer der Versteuerung keine Verfahren zur Versteuern geben.

2. SONDERKONSUMSTEUER

Güter, die sich in einer bestimmten Betriebsperiode befinden und auf den vier Listen vorkommen, die auch in das Gesetz aufgenommen worden sind, sind auf die Sonder-Konsumsteuer verpflichtet. Güter, die sich auf diesen Listen befinden, in der vorhergesehenen Betriebsperiode für ein einziges Mal zur Sonder-Konsumsteuer verpflichtet.

Es gibt vier verschiedene Arten von Gütern, die in die Steuer einbezogen werden und mit unterschiedlichen Steuerbeträgen bewertet werden.

Liste 1 beinhaltet Erdölprodukte, Erdgas, Schmieröl, Solvent, und desgleichen.
Liste 2 beinhaltet Automobile und andere Transportmittel mit Motoren, Motorräder, Flugzeuge, Hubschrauber, Jachten.
Liste 3 beinhaltet Tabak, alkoholische Getränke und Getränke mit Sprudel.
Liste 4 beinhaltet Luxusartikel.
Verpflichtete der Sonderkonsumsteuer

Jene werden im Bezug auf die Gütergruppen, die einen Artikel der Steuer darstellen, und auf die Eigenschaften, die einige Güter besitzen, unterschiedlich eingegliedert. Jene sind:

Die Hersteller und die Exporteure von Erdölprodukten in der Liste 1.
Händler, die mit Eintragung verpflichteten Kraftfahrzeuge aus der Liste 2 handeln, solche zwecks Benutzung importieren oder ihren Handel durch eine Auktion realisieren.
Händler, die Tabak, alkoholische Getränke mit Sprudel und dergleichen aus der Liste 3 herstellen, diese importieren oder ihren Handel durch eine Auktion realisieren.
Händler, die Luxusartikel auf der Liste 4 herstellen, importieren oder ihren Handel durch eine Auktion realisieren.

STEUER VON BANKEN – UND VERSICHERUNGSFORMALITÄTEN
Alle Geschäfte, die von Banken, Versicherungsunternehmen und Bankbesitzern durchgeführt werden, und somit auch von Geld, ob bar oder durch ein Konto, unter welchem Namen es sein mag, profitiert haben, sind der Steuer von Banken- und Versicherungsformalitäten verpflichtet.

Die Steuer von Banken- und Versicherungsgeschäften wird von Banken, Bankbesitzern und Versicherungsunternehmen bezahlt.

Die Verpflichteten der Steuer von Banken und Versicherungsgeschäften haben ihre Geschäfte, die der Steuer verpflichtet sind, innerhalb der Steuerperiode, die einmonatig ist, bis zum Abend des 15. Tages des folgenden Monats abzugeben.

SPEZIELLE KOMMUNİKATIONSSTEUER
Das Thema dieser Steuer besteht im Allgemeinen aus Mobil-funk-telefon-radio- und Fernsehsendungen mit Kabelanschluss und Telekommunikationsdiensten.

Der Grund dieser Steuer ist die Erfüllung der Dienste, die der Steuer verpflichtet sind.

Die Steuerpflichtigen sind Betreiber von Mobil-Funk-Telefon Diensten, Betreiber von Satteliten-Plattformen, die Radio- und Fernsehsendungen über Satteliten übertragen lassen und Betreiber von Kabel-Plattformen, die ihre Sendungen durch Kabel übertragen lassen.

Die Steuerperiode ist jeder Monat eines Kalenderjahres. Die Steuerverpflichteten haben ihre monatliche Steuer bis am Abend des 15. Tages des folgenden Monats zu erklären und diese im gleichen Zeitabschnitt zu bezahlen.

5. STEMPELSTEUER

Das Thema der Steuer besteht aus den Dokumenten, die sich in der Tabelle “im Anhang des Gesetzes (1)” befinden.

Der Grund der Steuer besteht aus der Ordnung der steuerpflichtigen Dokumente.

Die Steuerpflichtigen sind die Personen, die die Dokumente über Steuer unterschreiben. Die Steuer der Formalitäten zwischen den Ämtern und den Personen werden von den jeweiligen Personen beglichen.

Die Stempelsteuer wird in vier verschiedenen Weisen bezahlt. Diese Zahlungen sind das Aufkleben der Briefmarke, das Abstempeln, die Quittung geben und die Einschränkung vom Gehalt.

6. ZOLLSTEUER

Das Thema der Steuer besteht aus dem Gegenstand, die sich in der Zollzone der Türkischen Republik und in der Zollerklärung befindet.

Der Grund der Steuer ist im Bezug auf die Importverhandlungen auf unterschiedliche Anweisungen zurückzuführen. Diese sind; der freie Transport der Gegenstände, die Registrierung der Zollerklärung, der vorübergehende Import im Falle der partiellen Befreiung.

Der Steuerpflichtige ist im Allgemeinen die Person, die die Zollverpflichtungen in die Tat umsetzen muss und die dem Zoll dafür eine Erklärung macht.

Die Zollsteuer wird im Falle einer schriftlichen Verkündung der Steuerpflichtigen auferlegt. Die Erklärung wird von der Verwaltung durch Angabe des Datums und der Reihennummer registriert. Die Zollsteuer, die durch Mitteilung entsteht, wird nach der Benachrichtigung innerhalb von 10 Tagen bezahlt.

DIE VOM VERMÖGEN ABGEZOGENEN STEUER

1. ERBSCHAFTS- UND SCHENKUNGSSTEUER

Die Übertragung des Vermögens der Personen, die die türkische Staatsangehörigkeit haben und die Eigentümer, die sich in der Türkei befinden, durch Erbschaft oder andere Umstände und ohne Gegenwert muss als Erbschafts- und Schenkungssteuer erklärt werden.

Der Steuerpflichtige in diesem Fall ist die Person, die durch Erbschaft oder ohne Gegenwert ein Eigentum erwirbt. Die Eigentümer der Personen, die die türkische Staatsangehörigkeit haben und die im Ausland durch solche Umstände etwas erwerben, müssen als Erbschafts- und Schenkungssteuer erklärt werden.

Die Dauer der Steuererklärung der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Falle der Vererbung durch Erbschaft:

– Wenn der Tod in der Türkei zustande gekommen ist und wenn sich die Steuerpflichtigen in der Türkei befinden, innerhalb von vier Monaten nach dem Tode, wenn sich die Steuerpflichtigen im Ausland befinden, innerhalb von 6 Monaten nach dem Tode;

– Wenn der Tod im Ausland zustande gekommen ist und wenn sich die Steuerpflichtigen in der Türkei befinden, innerhalb von 6 Monaten nach dem Tode; wenn sich die Steuerpflichtigen auch am gleichen Ort befinden, wo der Tod zustande gekommen ist, innerhalb von 4 Monaten; wenn sich die Steuerpflichtigen im Ausland, aber nicht am gleichen Ort befinden, wo der Tod zustande gekommen ist, innerhalb von 8 Monaten;

Im Falle von Vererbungen durch andere Umstände muss es nach der rechtskräftigen Erwerbung des Eigentums innerhalb von einem Monat gemacht werden.

2. IMMOBILIENSTEUER

a)Gebäudesteuer

Das Thema der Steuer besteht aus den Gebäuden,die sich in der Türkei befinden.

Der Grund der Steuer ist ein Gebäude zu besitzen, eine Nutznießung auf das Gebäude zu bilden oder das Gebäude wie ein Eigentümer in Besitz zu haben.

Die Steuerpflichtigen sind die Eigentümer des Gebäudes. Nur wenn auf das Gebäude die Nutznießung eingerichtet worden ist, ist diesmal der Verpflichtete der Inhaber der Nutznießung. Wenn es keinen Eigentümer des Gebäudes oder Inhaber der Nutznießung geben sollte, wird die natürliche oder juristische Person, die das Gebäude wie ein Eigentümer in Besitz hat, als der Steuerpflichtige anerkannt.

Der Steuer wird vom zugehörenden Rathaus auferlegt. Die Gebäudesteuer wird im Allgemeinen auf Mitteilung auferlegt. Für die Fälle, wo eine Mitteilung für die Auferlegung nicht angewiesen ist, wird die Auferlegung gemäß einer Schätzung eingeführt.

Die eine Rate der Gebäudesteuer, die jedes Jahr auferlegt wird, wird in den Monaten März, April und Mai und die andere im November in zwei gleichwertigen Raten bezahlt. Wenn die Steuerpflichtigen es wollen, können sie die ganze Steuer im Laufe der ersten Ratenzeit bezahlen.

b) Grundstücksteuer

Das Thema der Steuer besteht aus Baugrundstücken und Grundstücken innerhalb der Türkei.

Der Grund dieser Steuer ist ein Grundstück zu besitzen, eine Nutznießung auf das Grundstück zu bilden oder das Grundstück wie ein Eigentümer in Besitz zu haben.

Steuerpflichtigen sind die Eigentümer des Grundstückes. Nur wenn auf das Grundstück die Nutznießung eingerichtet worden ist, ist diesmal der Verpflichtete der Inhaber der Nutznießung. Wenn es keinen Eigentümer des Grundstückes oder Inhaber der Nutznießung geben sollte, wird die natürliche oder juristische Person, die das Grundstück wie ein Eigentümer in Besitz hat, als der Verpflichtete anerkannt.

Der Steuer wird vom zugehörenden Rathaus auferlegt. Die jährlich auferlegende Grundstücksteuer wird in zwei gleichwertigen Raten bezahlt. Die erste Rate wird in den Monaten März, April und Mai und die andere im November bezahlt. Wenn die Verpflichteten es wollen, können sie die ganze Steuer im Laufe der ersten Ratenzeit bezahlen.

3. KRAFTFAHRZEUGSTEUER

Das Thema der Steuer besteht aus Kraftfahrzeugen. Daher gehören die Fahrzeuge ohne einen Motor nicht zu dieser Steuer.

Der Grund dieser Steuer ist die Eintragung (die Registrierung) der Kraftfahrzeuge an die Verkehrsämter und Verkehrsbüros, Hafen- und Rathausregister.

Steuerpflichtige sind die natürlichen und juristischen Personen, deren Namen im Register eingetragen und registriert worden sind.

Die Steuer ergibt sich nach dem Steuerbetrag im Tarif jedes Jahr, Anfang Januar als zu zahlende Endsumme. Die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt man jedes Jahr in den Monaten Januar und Juli in zwei gleichwertigen Raten.