Renten und Sozialversicherung in der Türkei
Sozialversicherung und Renten für, im Ausland lebende, türkische Staatsbürger
Gemäß dem Sozialversicherungsgesetz vom 30.05.1978 (Gesetznummer 2147) können türkische Staatbürger, die im Ausland leben und arbeiten, in der Türkei Rentner werden.
Wir beraten und helfen gerne türkische Staatsbürger, die volljährig sind und im Ausland leben, über die Rentenversicherung und wie Sie in der Türkei Rentner werden können.